Informationen
Arbeitsstunden
Wichtige Informationen zu unseren Arbeitsstunden-Regeln
- 10 Stunden pro Kalenderjahr sind durch jedes aktive Mitglied zu leisten
- als Anstelle-Betrag für weniger als 10 geleistete Stunden sind 30,00€ festgesetzt
- Erstkassierung des Anstelle-Betrages ab vollendetem 18. Lebensjahr
- Kassierung erfolgt bei Eintritt bzw. zur nächsten Beitragskassierung
- Jugendliche bis 15 Jahren leisten ebenfalls 10 freiwillige Arbeitsstunden
- Jugendlich ab 16 Jahren werden ebenfalls zur Zahlung des Anstelle-Betrages für nicht geleistete Arbeitsstunden aufgefordert
- bei sozialen Härtefällen entscheidet nach Anhörung der Vorstand, wie zu verfahren ist
- Mitglieder können auch durch Dritte ihre Stunden ableisten lassen
- zu jedem angesetzten Arbeitseinsatz, hat jedes Mitglied eine Arbeitsbelehrung zu quittieren, welche auch als Nachweis für erbrachte Arbeitsstunden gilt
- jedes Mitglied ist selbst für die Erfassung seiner Stunden verantwortlich
Alle Termine der Arbeitseinsätze findet man hier.
Alle Fotos von den Einsätzen am Gewässer können auf der folgenden Seite betrachtet werden - klick