Aktuelle Informationen des LAV Sachsen-Anhalt


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Was Angler beachten sollten!
Bundesgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Am 24.04.2021 ist das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft getreten. Dieses ersetzt in einigen Bereichen die Eindämmungsverordnung nach Landesrecht. Aus diesem gegebenen Anlass aktualisieren wir unsere Hinweise zum Angeln in Zeiten der Pandemie.

Eingefügt wurden die maßgeblichen Regeln in das bereits bestehende bundesrechtliche Infektionsschutzgesetz. Dort regelt nun der neue § 28b Infektionsschutzgesetz bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen.

Danach gilt:

Überschreitet der Inzidenzwert die Schwelle von 100 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22:00 – 05:00 Uhr.

Dies gilt nicht für Aufenthalte, für die Versorgung von Tieren, worunter auch die Hegepflicht der Angler für die von ihnen betreuten Gewässer fallen dürfte soweit eine konkrete Versorgung - z.B. Notabfischung u.ä. - des Fischbestandes im Einzelfall notwendig ist.

Auch ist der zeitliche Bereich zwischen 22:00 und 24:00 Uhr ausgenommen für im Freien stattfindende allein ausgeübte körperliche Bewegung, worunter auch das Angeln fällt, da die Regelung keine Beschränkung auf eine sportliche Betätigung enthält, sondern explizit die körperliche Bewegung aufgenommen hat. Angeln fällt unter die körperliche Bewegung.

Soweit das Bundesgesetz keine Regelungen enthält, gilt das Landesrecht fort. Es ist also immer auch die nach Landesrecht geltende Eindämmungsverordnung in Bezug zu nehmen und zu prüfen, ob dort noch weitere Einschränkungen geregelt sind.

Nach der derzeit in Sachsen-Anhalt geltenden Eindämmungsverordnung gilt für das Angeln folgendes - Angeln ist erlaubt, aber

  • nur allein oder in Begleitung von Lebenspartner/Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes in der von der Verordnung vorgegebenen Zahl.
  • Die zum Angeln notwendigen Unterlagen müssen auch aktuell mitgeführt werden.
  • Die besonderen Regelungen der Landkreise / kreisfreien Städte sind zu beachten und ggf. bei der Behörde zu erfragen.

Die aktuellen Regelungen finden Sie hier.


Quelle:
Newsletter 20210425 des LAV Sachsen-Anhalt




Akuelle Zahlen auf dem

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