Wir weisen hiermit alle Sportfreunde darauf hin, dass für die Gewässer des Vereines, generell eine abweichende Schonzeit festgelegt wurde! Es gilt wie folgt eine
generelle Raubfisch - Schonzeit vom 15.02. bis 01.06.
für beide Bastteiche
und den Mönchemühlenteich!
Des Weiteren wurden an den betreffenden Gewässern auch übersichtliche Hinweistafeln angebracht. Wir bitten dringlichst um entsprechende Beachtung dieser Regelung!
Der Vorstand
Fangbegrenzung
Bitte beachten !! Fangbegrenzung !! an den Bastteichen, lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 29. März 2014!
Gültig für die Gewässer:
Bastteich I (0,5 ha)
Bastteich II (0,8 ha)
Mönchemühlenteich. (2,5 ha)
Maximal 3 Feinfische pro Angeltag (24 h),
davon höchstens:
3 Salmoniden,
3 Schleien,
3 Aale,
aber nur jeweils
1 Hecht,
1 Zander,
1 Karpfen,
Beispiel:
Die Angelzeit beginnt abends 18 Uhr und endet am nächsten Tag um 8 Uhr. Es dürfen in dieser Zeit maximal 3 Aale oder 1 Aal, 1 Zander und 1 Hecht mitgenommen werden.
Die Sportfreunde unseres Vereines tragen beim Angeln an unseren Gewässern, sichtbar die kleine Karte.
Wir bitten darum, dass unsere Mitglieder gegenseitig darauf achten.