Gebühren
Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist gebührenpflichtig. Die Teilnahmegebühren müssen vor der Prüfung entrichtet werden und betragen:
- für die Abnahme einer Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr 56,00 €
- für die Abnahme einer Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28,00 €
- für die Abnahme einer Jugendfischerprüfung 28,00 €
Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Prüfungszeugnis, mit dem er bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Fischereibehörde die Erteilung eines Fischerei- bzw. Jugendfischereischeines beantragen kann.
Die Gebühren für die Ausstellung betragen für:
- Fischereischeine für ein oder zwei Jahre pro Jahr 7,70 €
- Fischereischeine für drei oder vier Jahre pro Jahr 6,70 €
- Fischereischeine für fünf Jahre 70,00 €
- Fischereischeine auf Lebenszeit 150,00 €
- Fischereischeine für Jugendl. ab vollendet. 14. bis vollendet. 18. Lebensjahr pro Jahr 2,60 €
- Sonderfischereischeine für ein bis fünf Jahre pro Geltungsjahr 2,60 €
- Sonderfischereischeine auf Lebenszeit 65,00 €
- Jugendfischereischeine 2,60 €.
Zusätzlich zur Gebühr ist eine Fischereiabgabe zu entrichten. Diese Abgabe wird vom Land Sachsen-Anhalt für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Die Fischereiabgabe beträgt für:
- Fischereischeine für ein bis fünf Jahre 5,00 € pro Geltungsjahr
- Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine 1,00 € pro Geltungsjahr
- Fischereischeine auf Lebenszeit 125,00 €